Solarstream AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Solarstream AG ("Provider") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend "Kunde"). Durch Unterschrift des Angebots für den Kunden erkennt der Kunde vorbehaltlos die nachfolgenden Bestimmungen an.

Der Provider behält sich das Recht vor, nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen der AGB vorzunehmen. Diese werden zum Vertragsbestandteil, insofern der Kunde nicht innert 14 Tagen seit Kenntnisnahme widerspricht. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf der Website des Providers (https://www.solarstream.ch/) veröffentlicht.

1. Vertragsgegenstand

1.1. Mit der Software Solarstream (nachfolgend "Solarstream") erbringt der Provider für seine Kunden vorwiegend Software as a Service ("SaaS")-Dienstleistungen über das Internet im Bereich Projektmanagement Software. Darüber hinaus erbringt der Provider weitere Leistungen in unterschiedlichen Bereichen (nachfolgend insgesamt "Leistungen"). Für den jeweiligen Leistungsumfang und die Konditionen wird auf das Angebot des Kunden verwiesen. Gegenstand des Vertrages ist insbesondere:

  • a) die Überlassung der Software Solarstream zur Nutzung über das Internet;
  • b) die Speicherung von Daten des Kunden ("Data-Hosting");
  • c) das Zurverfügungstellen von diversen Integrationen zur Software Solarstream.

Die Integrationen werden vom Provider selbst oder teilweise von Dritten angeboten. Welche Integrationen genutzt werden können, wird ebenfalls im Angebot festgehalten.

2. Softwareüberlassung

2.1. Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software Solarstream in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert der Provider die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

2.2. Der Provider entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch regelmässige Updates und Upgrades verbessern. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot des Kunden.

2.3. Der Provider überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nach Massgabe der technischen Möglichkeiten Softwarefehler.

3. Nutzungsrechte an der Software

3.1. Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software Solarstream während der Dauer des Vertrages im Rahmen des jeweiligen Leistungsumfangs bestimmungsgemäss zu nutzen.

3.2. Der Kunde darf die Software weder vervielfältigen noch bearbeiten, sofern dies nicht im Angebot des Kunden explizit erlaubt oder vom Provider schriftlich genehmigt wurde. Verboten ist insbesondere die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten, etc.) der vom Kunden eingesetzten Hardware (Arbeitsspeicher ausgenommen).

3.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software unberechtigten Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Jede Form der Zurverfügungstellung der Software an Dritte ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, sofern dies nicht im Angebot des Kunden ausdrücklich erlaubt oder vom Provider schriftlich genehmigt wurde.

3.4. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unrechtmässige Nutzung der Software durch Dritte wirksam verhindert wird.

4. Data-Hosting

4.1. Der Provider kann dem Kunden einen definierten Speicherplatz überlassen (siehe Angebot) auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht ausreichen sollte, wird der Provider den Kunden rechtzeitig informieren. Sofern der Kunde anschliessend nicht weiteren Speicherplatz gegen Entgelt bestellt, werden Daten, welche den vorhandenen Speicherplatz übersteigen, nicht mehr gespeichert.

4.2. Der Provider trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet im Rahmen der technischen Möglichkeiten abrufbar sind.

4.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.

4.4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstösst.

4.5. Der Provider trifft im Rahmen der technischen Möglichkeiten geeignete und zumutbare Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden. Zu diesem Zweck wird der Provider regelmässig Backups vornehmen.

4.6. Der Kunde bleibt in jedem Fall alleinberechtigter an den Daten und kann daher vom Provider während der Laufzeit des Vertrages die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Providers besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über ein Datennetz in dem durch den Provider verwendeten Format. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die zur Nutzung der Daten geeignete Software.

4.7. Nach Vertragsbeendigung ist der Kunde noch während eines Monats berechtigt, die Herausgabe seiner Daten gemäss Ziff. 4.6. zu verlangen. Der Provider ist nicht verpflichtet, Daten des Kunden über diesen Zeitraum hinaus bei sich zu speichern bzw. die Herausgabe sicherzustellen. Sollte ein Kunde nach Ablauf der einmonatigen Frist die Herausgabe von Daten verlangen und sind diese beim Provider noch vorhanden, so gibt der Provider die Daten nach Bezahlung der hierfür tatsächlich anfallenden Kosten an den Kunden heraus.

5. Subunternehmer

5.1. Der Provider kann zur Erfüllung der vertraglichen Leistung, insbesondere zur Softwareprogrammierung, Subunternehmer/Dritte beiziehen. Im Falle des befugten Bezuges steht der Provider für eine sorgfältige Instruktion der Beigezogenen ein.

5.2. Die Gewährleistung und Haftung für Subunternehmer/Dritte werden gemäss Kapitel 14 soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

6. Zusammenarbeit mit Dritten

6.1. Der Kunde hat die Möglichkeit, Dritte, z.B. seine Projektpartner wie Gerüstbauer oder Kontrolleuren, Zugriff auf sein Solarstream-Konto zu geben und damit den Datenaustausch zu gewährleisten. Der Kunde behält dabei jederzeit die volle Kontrolle über die Zugriffsrechte des Dritten, respektive der Partner, auf seine Daten und kann den Zugriff jederzeit einschränken oder verweigern.

6.2. Mit Erteilung von Zugriffsrechten an Dritte erklärt der Kunde ausdrücklich sein Einverständnis, dass der Provider dem Zugriffsberechtigten sämtliche freigegebenen Daten zur Verfügung stellen bzw. den Zugriff darauf erlauben darf. Für die Datenbearbeitung des Zugriffsberechtigten (z.B. Partner) übernimmt der Provider keine Verantwortung.

7. Support

7.1. Der Provider wird Anfragen (per E-Mail oder telefonisch) des Kunden zur Software Solarstream und weiteren Leistungen des Providers innerhalb der auf der Website des Providers veröffentlichten Geschäftszeiten so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder schriftlich beantworten.

8. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

8.1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienstleistungen des Providers sowie Massnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen geboten ist.

8.2. Die Überwachung der Grundfunktionen sowie die Wartung der Software Solarstream erfolgt regelmässig. Bei schweren Fehlern (d.h. die Nutzung der Software Solarstream ist nicht mehr möglich bzw. erheblich eingeschränkt) erfolgt die Wartung in der Regel binnen 2 Stunden ab Kenntnis oder Verständigung durch den Kunden. Der Provider wird den Kunden über die Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese schnellstmöglich durchführen. Der Provider bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Software Solarstream.

8.3. Leistungen von Drittanbietern sind vom vorliegenden Kapitel ausgenommen. Der Provider kann insbesondere für Integrationen, welche in der Verantwortung von Dritten liegen, keine Verfügbarkeit gewährleisten.

9. Pflichten des Kunden

9.1. Der Kunde verpflichtet sich, die SaaS-Dienstleistungen ausschliesslich zum vertragsgemässen Zweck zu nutzen. Er trägt die alleinige Verantwortung für die Inhalte, welche er sowie die von ihm eingerichteten Nutzer unter Verwendung der SaaS-Dienstleistungen erstellen, übermitteln oder verwenden. Der Kunde ist für die notwendigen Systemvoraussetzungen (insbesondere Hard- und Software) zur Nutzung der Software Solarstream verantwortlich. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienstleistungen erforderlichen Daten und Informationen - unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung - verantwortlich.

9.2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

9.3. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über die bestehenden Immaterialgüterrechte zu instruieren und deren Einhaltung zu gewährleisten. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter anweisen, keine Vervielfältigungen der Software anzufertigen bzw. Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben.

9.4. Der Kunde muss bei erstmaliger Nutzung der SaaS-Dienstleistungen selbst einen "User" inkl. Passwort generieren, welche für den Zugang zum Solarstream-Konto erforderlich ist. Der Kunde ist verpflichtet, seinen "User" inkl. Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Der Kunde hat den Provider unverzüglich von jeder unbefugten Verwendung oder anderweitigen Angriffen auf die Sicherheit zu unterrichten. In solchen Fällen wird der Provider den "User" inkl. Passwort zurücksetzen.

9.5. Der Kunde hat alle Massnahmen zu treffen, die nach pflichtgemässem Ermessen für die Wahrung oder Verbesserung der Sicherheit der Daten, der Software und der Netzwerkverbindungen erforderlich sind. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, sein Passwort regelmässig, zumindest jedoch alle sechzig (60) Tage zu ändern.

9.6. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Kunde selbst für die Sicherung seiner Daten verantwortlich. Der Provider ist berechtigt, sämtliche Daten einen Monat nach Vertragsbeendigung unwiderruflich zu löschen.

9.7. Verletzt der Kunde irgendwelche Pflichten gemäss vorliegenden AGB oder weiteren vertraglichen Bestimmungen, ist der Provider ermächtigt, das Solarstream-Konto und damit der Zugang zu sämtlichen Leistungen des Providers vorübergehend oder dauerhaft einzuschränken oder zu sperren.

10. Entgelt

10.1. Der Kunde verpflichtet sich, an den Provider für die bestellten Leistungen das gemäss des entsprechenden Angebots vereinbarte Entgelt zzgl. MwSt. zu bezahlen.

10.2. Das Entgelt ist, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart, jeweils im Voraus zu bezahlen.

10.3. Der Provider wird dem Kunden eine Rechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt an die im Angebot festgehaltene E-Mail-Adresse zustellen.

10.4. Der Provider ist dazu berechtigt, jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Kunden eine Anpassung der Entgelte und/oder Leistungsinhalte vorzunehmen. Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen und stellen die Änderungen eine Verschlechterung der Konditionen aus Kundensicht dar, ist er zur ausserordentlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt.

10.5. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Provider berechtigt, das Solarstream-Konto und damit der Zugang zu sämtlichen Leistungen des Providers vorübergehend zu sperren. In diesem Fall bleibt das vereinbarte Entgelt auch während der Sperrung vollumfänglich geschuldet. Der Zugang wird nach Bezahlung der ausstehenden Rechnungen wieder freigeschaltet. Ziff. 12.5 bleibt vorbehalten.

11. Gewährleistung / Haftung

11.1. Der Provider leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienstleistungen Gewähr gemäss den Bestimmungen in diesen AGB.

11.2. Der Kunde verpflichtet sich, den Provider von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem Provider sämtliche Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

11.3. Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht vollumfänglich entkräftet ist.

11.4. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen schliesst der Provider jegliche Haftung gegenüber dem Kunden (oder jedem Dritten) insbesondere für die Erfüllung seiner vertraglichen und ausservertraglichen Pflichten sowie für den Verlust von Daten aus (einschliesslich für Fahrlässigkeit). Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Schaden, der direkt oder indirekt durch die Nutzung der Software Solarstream entsteht.

11.5. Hat der Provider zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Hilfspersonen beigezogen, so steht er für eine sorgfältige Instruktion der Beigezogenen ein. Im Übrigen werden Gewährleistung sowie Haftung soweit gesetzlich zulässig vollumfänglich ausgeschlossen. Dieser Gewährleistungs- und Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

11.6. In allen Fällen, unabhängig von der Haftungsgrundlage, ist die Haftung des Providers auf den Betrag der monatlichen Lizenzgebühr in den letzten zwölf Monaten vor Entstehung des Schadens beschränkt.

11.7. Die Gewährleistung für die Funktions- und Betriebsbereitschaft sowie die Haftung in Bezug auf Software und Dienstleistungen von Drittanbietern (insbesondere Add-ons, Beratungsdienstleistungen, Banken-Schnittstellen) wird soweit gesetzlich zulässig vollumfänglich ausgeschlossen.

12. Vertragsdauer

12.1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Registrierung und Bestellung durch den Kunden.

12.2. Das Vertragsverhältnis wird für 12 Monate abgeschlossen. Die vereinbarte Vergütung für die gesamte Vertragslaufzeit ist auch bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden vollständig geschuldet. Folglich verfallen nicht genutzte Projekte zum Ende des Vertragsverhältnisses. Sollte das Projektpaket vor Ende der Laufzeit aufgebraucht sein, bleibt der Zugang erhalten, aber es können keine neuen Projekte mehr erzeugt werden, bis das Vertragsverhältnis erneuert wurde.

12.3. Die Parteien sind berechtigt, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist das Vertragsverhältnis jederzeit zu kündigen. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung für die gesamte ursprüngliche Vertragslaufzeit bleibt von einer vorzeitigen Kündigung durch den Kunden unberührt.

12.4. Form der Kündigung: Die Kündigung muss schriftlich per Email an info@solarstream.ch erfolgen. Im Anschluss an die Kündigung erhält der Kunde vom Provider eine E-Mail mit einer Bestätigung. Wenn die Email beim Provider eingegangen ist, wird das Solarstream-Konto nach Ablauf der einmonatigen Kündigungsfrist auf Ende der jeweiligen Rechnungsperiode gesperrt. Massgebend für den Kündigungszeitpunkt ist der Eingang der Kündigungsbestätigung beim Provider.

12.5. Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für den Provider insbesondere dann vor,

  • a) wenn der Kunde in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Aktiven eingestellt wurde;
  • b) wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmass von mindestens einem Monatsentgelt im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt wurde;
  • c) wenn der Kunde bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift;
  • d) wenn der Kunde schwerwiegend gegen Pflichten gemäss vorliegenden AGB oder weiteren vertraglichen Bestimmungen verstösst;
  • e) bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen durch den Kunden.

12.6. Im Falle des Todes des Inhabers eines Einzelunternehmens ist der Provider grundsätzlich zur Herausgabe der Daten des Einzelunternehmens an berechtigte Personen (insbesondere Familienangehörige, Treuhänder) berechtigt. Diese Herausgabe ist vom Nachweis eines berechtigten Interesses (z.B. Nachfolgeplanung, Erbteilung etc.) abhängig. Weiter kann der Provider nach Erbringung eines entsprechenden Nachweises einer berechtigten Person Zugriff auf das Solarstream-Konto des betroffenen Einzelunternehmens erteilen oder das Konto auf eine solche Person (z.B. Erbe) übertragen. Steht die Berechtigung im Zweifel oder erheben mehrere Parteien divergierende Ansprüche, kann der Provider die Datenherausgabe oder weitere Schritte verweigern.

13. Mitteilungen

13.1. Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich oder per E-Mail an die vom Kunden im Solarstream-Konto angegebenen bzw. auf der Website des Providers angegebenen (E-Mail-)Adressen zu richten. Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider Adressänderungen (inkl. E-Mail) unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.

14. Datenschutz

14.1. Mit der Akzeptierung dieser AGB erklärt der Kunde gleichzeitig sein Einverständnis zur Datenschutzerklärung sowie zum unterschriebenen Angebot (Anlage 2) des Providers jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Diese ist permanent auf der Website des Providers aufgeschaltet. Der Kunde erklärt, diese Dokumente zu kennen.

15. Immaterialgüterrechte

15.1. Alle Immaterialgüterrechte an den SaaS-Dienstleistungen des Providers, insbesondere an der Software Solarstream sowie an der Website verbleiben im Eigentum des Providers.

16. Geheimhaltungsverpflichtung

16.1. Der Provider verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen ohne Ermächtigung des Kunden nicht an aussenstehende Dritte weiterzugeben. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Providers erforderlich ist.

16.2. Der Kunde ermächtigt den Provider, den Kunden öffentlich als Referenz zu nennen und Allgemeines über den vereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing-, Public Relations- und Vertriebszwecke zu nutzen. Allerdings wird der Provider den Kunden vor Veröffentlichung kontaktieren, wobei der Kunde ausschliesslich aus wichtigen Gründen seine Einwilligung widerrufen kann.

17. Salvatorische Klausel

17.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist diesfalls durch eine neue, gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Auswirkung der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Vertragslücke offenbar wird.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

18.1. Dieser Vertrag, einschliesslich der Fragen dessen Zustandekommen und Gültigkeit, unterliegt Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie internationaler Abkommen.

18.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrages, einschliesslich der Fragen des Zustandekommens, der Gültigkeit, der Ungültigkeit, der Verbindlichkeit, der Umsetzung, der Änderung oder Ergänzung, der Verletzung oder Beendigung dieses Vertrages, ist am Sitz des Providers.

19. Vorrang

19.1. Bei Widersprüchen zwischen der deutschen Version dieser AGB und ihrer Anlagen und einer Version in einer anderen Sprache hat die deutsche Version Vorrang.

Erstellt am 1. Januar 2025

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